Exklusiv: Gericht erlaubt Rajapaksa Vorladung via Tamilnet!

Von der LTTEwatch-Redaktion vom 14. Oktober 2011

Washington – Ein Distrikt Gericht hat dem Kläger Manoharan et al., vertreten durch Anwalt Bruce Fein, in ihrem Antrag Recht gegeben, dass die bislang abgelehnet Vorladung an Sri Lankas Präsident Mahinda Rajapakse nun auch durch Veröffentlichung in Zeitungen bzw. Online-Publikationen als alternatives Mittel dienen kann und dann als „zugestellt“ rechtliche Gültigkeit hat. Präsident Mahinda Rajapaksa wird in seiner Funktion als Oberbefehlshaber der Armee wegen angeblich von ihm zu verantwortenden Kriegsverbrechen auf Schadenersatz angeklagt.

Würde ein zivile Klage schließlich zugelassen, hätte dies auch Auswirkung auf strafrechtliche Verfolgung von angeblichen Kriegsverbrechen.  Schon jetzt steht fest, dass die Bewegungsfreiheit des Präsidenten außerhalb Sri Lankas stark eingeschränkt wird. Noch ist unklar, ob die Klage auch auf andere Mitglieder der Regierung, beispielsweise auf Bruder Gotabhaya Rajapaksa, ausgeweitet wird.

Mit der Gewährung des Antrags der Kläger, eingereicht am 1. Oktober, sagte Richterin Colleen Kollar-Kotelly, dass den Kläger nun erlaubt werde, die Zustellung der Klage an den Beklagten Rajapakse in seiner persönlichen Eigenschaft als Oberbefehlshaber als komplettiert anzusehen durch die Veröffentlichung in zwei srilankischen Zeitungen mit der höchsten Auflage sowie auf der Hauptseite der Website Tamilnet, das als Sprachrohr der LTTE gilt.

Schon in der vergangenen Woche hatte der Sunday Leader die Klage gegen den Präsidneten veröffentlicht. Ob sich noch eine weitere srilankische Publikationen bereit erklären, die Klage zu veröffentlichen und damit aktiv der Zustellung der Klage betragen, ist ungewiss und angesichts der massiven staatlichen Beinflussung der Medien zweifelhaft. Als gesichert kann gelten, dass dieses Urteil zu heftigen Turbulenzen in Sri Lanka führen wird.

Das Urteil besagt: „Gemäß… wird dem Antrag der Kläger… einer alternativen Zustellung der Klageschrift durch Veröffentlichung in Zeitungen und Online-Angeboten oder anderen alternativen Mitteln (Facebook, Twitter) teilweise stattgegeben. Die Kläger sind berechtigt, die Zustellung der Klage an den Beklagten in seiner persönlichen Eigenschaft (als Oberbefehlshaber der Armee) bis zum 27. Dezember 2011 zu komplettieren durch die Veröffentlichung in zwei srilankische Zeitungen mit der größten nationalen Auflage, (uns zwar) dreimal pro Woche in einem gestaffelten Zeitplan, der sich auf sechs Tage pro Woche für einen Zeitraum von insgesamt 4 Wochen bezieht, in dem der volle Text der Ladung und der Klage auch auf der Hauptseite der Website TamilNet veröffentlicht wird. Die Kläger sind verpflichtet (dem Gericht) Nachweis der Zustellung der Klage durch diese Form der Veröffentlichung bis zum 27. Dezember 2011 vorzulegen. Dem Kläger ist nicht erlaubt, in anderer als der vorgegebenen Weise die Klage an den Beklagten zuzustellen. Unterzeichnet von Richterin Colleen Kollar-Kotelly am 13.10.2011.“ (Urteil als .pdf)

Der Rechtsanwalt des Klägers, Bruce Fein erklärte, dass bei der Zustimmung des Antrags, das Gerichte davon ausgehe, dass Mahinda Rajapakse die Veröffentlichungen in Zeitung und Website sowohl privat als auch in seiner offiziellen Funktion verfolge.

Das Gericht verweigert jedoch die Anerkennung der Zustellung von Ladungen und Klage durch Facebook, Postfach oder Twitter-Account, da diese Konten in seiner amtlichen Eigenschaft als Präsident von Sri Lanka und nicht „in seiner persönlichen Eigenschaft“ eingerichtet worden seien.

Der Antrag wurde in einem United States District Court New Yorks am 1. Oktober eingereicht, und suchte nach richterlicher Genehmigung, die Ladung durch alternative Mittel wie durch Veröffentlichung in Zeitungen der allgemeinen Zirkulation in Sri Lanka zuzulassen, und/oder durch zusätzliche Mittel, da alle konventionellen Methoden abgelehnt oder von Präsident Rajapakse hinterzogenen worden waren.

Die Kläger in dem Fall fordern Schadensersatz von mehr als 30.000.000 Dollar gegen Präsident Rajapakse für Aktionen, die er angeblich unter seinem Kommando und verantwortliches Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte zu verantworten habe.

In der Klageschrift wird behauptet, dass Präsident Rajapakse Befehl gab für die außergerichtliche Tötungen von Ragihar Manoharan, dem Sohn des Klägers Dr. Kasippillai Manoharan, sowie Premas Anandarajah, eines humanitären Helfers der französischen Aktion Gegen Hunger, außerdem den Ehemann der Klägerin Kalaiselvi Lavan, sowie vier weitere Mitglieder der Tevarajah Familien, allesamt Verwandte des Klägers Jeyakumar Aiyathurai.

„Jetzt kann der Präsident nicht mehr behaupten, er wüßte nichts von Vorwürfen, die gegen ihn erhobenen werden, sagte Kläger-Vertreter Bruce Fein in einer ersten Stellungnahme.

Fein sagte weiter, dass die Gewährung dieses Antrags an sich schon einem Sieg enspreche und vielleicht auch schon ein Indiz dafür sei, dass das Gericht die Vorwürfe an sich schon für so schwerwiegend einschätzt, dass diese Form der Klagezustellung zugelassen werde. Das bedeute, laut Feins Meinung, dass auch der Klage selbst Aussicht auf Erfolg unterstellt werde

Fein zweifelt offenbar selbst daran, dass die von der Regierung stark gegängelten Publikationen die Klage veröffentlichen werden. „Nachrichtenmedien, die diese Beschwerde in Sri Lanka veröffentlichen, haben meine volle Bewunderung für ihren Mut gegenüber eines unterdrückerischen Regimes, das die freie Meinungsäußerung unterdrückt und weiterhin versucht, ungestraft agieren.“

Bis jetzt waren alle Versuche, die Ladung dem Präsidenten zuzustellen verweigert auch nach Vorgaben der sogenannten „Hague Covention“ – mit diesem Urteil dürfte der internationale Druck auf Sri Lanka wegen angeblicher Kriegsverbrechen in der letzten Phase des Kriegs gegen die LTTE weiter ansteigen.

Erst kürzlich hatte Generalmajor Shavendra Silva, derzeit stellvertretender Ständiger Repräsentant Sri Lankas bei der UNO, eine Vorladung vor ein Zivilgericht in New York zugestellt bekommen; auch bei dieser Klage geht es um Reparationszahlungen wegen angeblicher Kriegsverbrechen.

Silva sagte zuerst, der Prozess sei ihm willkommen, könne er doch dabei die Position Sri Lankas gerichtlich feststellen lassen; mittlerweile willman sich von seiten der Regierung Sri Lankas auf die vorgebliche diplomatische Immunität Silvas berufen.

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