Fürchterliche Richter fügen sich Rajapaksas Urteilswunsch

Von der LTTEwatch-Redaktion vom 12. November 2014

Colombo – Es ist ein weiterer Schwarzer Tag für den Staat Sri Lanka, sein Rechtssystem und seine Demokratie; außerdem der Grundstein für eine Entwicklung, die nur in einer Katastrophe enden kann. Wie nicht anders erwartet, hat das Oberste Gericht Sri Lankas das Wunschurteil ausgesprochen, dass Mahinda Rajapaksa sich zu einer dritten Amtszeit aufstellen lassen darf.

Die ad hoc Entscheidung, die nach nur zweitägiger (!) Beratung zustande kam, ist ein bislang einmaliger Vorgang in einem Land, dessen durch den herrschenden Rajapaksa-Clan unterwandertes Rechtssystem kurz vor dem Zusammenbruch steht. Immer offener und unverblümter setzt sich Mahinda Rajapaksa über die Gesetze des Landes hinweg.

Trotz der kurzen Frist gab es insgesamt mehr als 30 schriftliche Widersprüche gegen einen positiven Bescheid. Hintergund: Als Mahinda Rajapaksa in einem politischen Handstreich die 18. Änderung der Verfassung im Parlament durchprügelte und damit unter anderem die Regelung vom Tisch fegte, dass Präsidenten nur zweimal antreten dürfen, hatte er bereits sein Amt zum zweiten Male angetreten – und sich damit für jede weitere Wahl disqualifiziert, denn solche Verfassungsänderungen beziehen sich stets auf künftige Ereignisse.

Trotz massiver Proteste mitsamt dem Verweis darauf, dass es zum einen noch überhaupt keinen konkreten Termin für eine Wahl gebe und dass Rajapaksa ja noch zwei Jahre bis zum regulären Ende seiner derzeitigen, zweiten Amtszeit habe, es also keinerlei vernüftigen Grund gibt, eine solche Entscheidung ohne die üblichen Anhörungen zu fällen, tat das Gericht, was der Präsident gefordert hatte.

Der (illegal eingesetzte) Oberste Richter Mohan Pieris, K. Sripavan,  Chandra Ekanayake, Priyasath Dep, Eva Wanasundara, Rohini Marasinghe, B.P. Aluvihara, Sisira de Abrew, Sarath de Abrew und Priyantha Jayawardena – diese zehn „fürchterlichen“ Richter und Richterinnen – die Mehrzahl von Rajapaksa selbst eingesetzt – wird man sich merken, denn in einem Sri Lanka nach Rajapaksa werden sie sich verantworten müssen für „ihre“ Entscheidung.

Rajapaksa selbst wusste natürlich schon im Vorfeld, wie die „Entscheidung“ ausfallen würde. Am selben Tag, als er die entsprechende Anfrage an das Hohe Gericht richtete, verbunden mit der Forderung, spätestens in drei Tagen deren Urteil zu hören, wurden von seinem Wahlkampfbüro je drei große Wahlbanner an sämtliche Polizeistationen des Landes verteilt mit genauen Anweisungen, wo und wie die Riesenbanner aufzuhängen seien.

Die Politisierung der Polizei unter dem Rajapaksa Regime schreitet munter und derzeit ungehindert voran.

Einen bitteren Tropfen muss Mahinda Rajapaksa jedoch mit dem Urteil schlucken: Was für ihn gilt, gilt nun auch für seine Vorgängerin Chandrika Bandaranaike Kumaratunga (CBK), die ihrerzeit genau aus dem Grunde, dass ein Staatsoberhaupt nur zweimal antreten kann, abdanken und somit den Weg für Mahinda Rajapaksa freimachen musste.

CBK selbst, die sich derzeit mehr und mehr mit den Gegnern Rajapaksas verbündet, und von der Opposition lange als mögliche Gegenkandidatin gehandelt wird, hat dieser Tage diesen Plänen eine endgültige Absage erteilt – weil sie selbst für ihre alte Partei, die derzeit unter der Führung Rajapaksas auseinander zu brechen droht, kandidieren will?

Immerhin hat ihr Vater einst die SLFP gegründet und CBK hat bereits einen „Freundeskreis zur Rettung der SLFP“ ins Leben gerufen, sehr zum Ärger von Rajapaksa.

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